Zielsetzung

Die wesentliche Zielsetzung die mit Heimseite.eu verfolgt wird, besteht darin, die Forderungen ehemaliger Heimkinder gegenüber den kirchlichen und staatlichen Stellen als den Rechtsnachfolgern der damaligen Betreiber der Heime, der Jugendämter und Famileingerichte zu unterstützen und möglichst viel Informationsmaterial zum Thema "ehemelige Heimkinder" allgemein zugänglich zu machen.


Forderungen

Die Forderungen ehemaliger Heimkinder, die auch als Petitionen an die verantwortlichen Stellen in Staat und Kirchen gerichtet wurden, lauten:

Anerkennung als Opfer von Menschenrechtsverletzungen

Öffentliche Ächtung des an den ehemaligen Heimkindern nach 1945 bis in die 70er Jahre begangenen Unrechtes durch die Bundesregierung, den Bundestag und die Kirchenleitungen.

Annerkennung der Betroffenen als Opfer eines unrühmlichen Kapitels deutscher Heim-Erziehungs-Geschichte.

Öffentliche Verlautbarungen, die den Betroffenen ihre Würde zurückgeben, die Ihnen genommen wurde, indem man sie misshandelte, demütigte, ihren Willen brach und sie in vielen Fällen auch missbrauchte. Unmissverständliche öffentliche Feststellung, dass durch die Behandlung, welchen Heimkinder in der besagten Zeit unterworfen waren, die Menschenrechte verletzt worden sind.

Sofortiger Stopp der Vernichtung von Akten der Betroffenen und deren Offenlegung, damit sie, zur Aufarbeitung ihrer verlorenen Biografie und der bis heute nachwirkenden seelischen Verletzungen, Einsicht in Ihre Akten erhalten können, soweit diese noch vorhanden sind.

Anerkennung der Tatsache, dass unbezahlte Arbeitseinsätze, wie sie in vielen Heimen stattgefunden haben, und für die keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, obwohl es sich um Arbeit gehandelt hat, nach heutigem Verständnis sozialversicherungspflichtig gewesen wären; entsprechende Korrektur im Versicherungsverlauf der einzelnen Betroffenen.

Unmissverständliche öffentliche Erklärung, dass es sich dabei vorwiegend um erzwungene unbezahlte Arbeit gehandelt hat, die den Einrichtungen zur Wertschöpfung gedient hat. Umsetzen der daraus zu folgernden notwendigen Schlussfolgerungen und Konsequenzen um gerechtfertigte Forderungen der Betroffenen begleitend zu unterstützen oder deren Erfüllung zu gewährleisten.

Unmissverständliche öffentliche Erklärung der Unrechtmäßigkeit der Kinderarbeit die in den Heimen erzwungen wurde, in welchen Kinder bis zum Alter von 14 Jahren untergebracht waren. Kinderarbeit war auch damals bereits verboten. Umsetzen der auch daraus zu folgernden notwendigen Schlussfolgerungen und Konsequenzen um gerechtfertigte Forderungen der Betroffenen begleitend zu unterstützen oder deren Erfüllung zu gewährleisten.

Gleichstellung der Betroffenen mit jenen anderen Betroffenen, die in der DDR in Heimen eingesperrt gewesen sind, welchen eine Entschädigung für das erlittene Leid zugestanden worden ist. Klärung, inwieweit für Kinder und Jugendliche die während der Zeit der DDR dort, neben den Jugendwerkhöfen, in Heimen untergebracht waren, von vergleichbaren Missständen auszugehen ist, wie in der BRD. Einbeziehen dieser Heime in die wissenschaftliche Aufarbeitung und einbeziehn der Betroffenen in alle Forderungen die von uns erhoben werden. (Der VeH hat auch Mitglieder aus solchen Heimen!) Klärung, ob die Entschädigung die an Betroffene aus den Ländern der ehemaligen DDR unseren Forderungen gemäß auch angemessen gewesen ist. Meines wissens waren die gezahlten Beträge sehr gering. Sie sollten mindestens dem Angeglichen werden, was jemand erhält, der zu Unrecht im Gefängnis gewesen ist. Hier wäre zu prüfen, ob solche Zahlungen eine Grundlage für die Entschädigungsdiskussion sein könnte.

Für alle Betroffenen uneingeschränkte Regelung, dass die für die Langzeit-Traumatisierten erforderlichen Langzeit-Therapien bei Psychotherapeuten und in Kliniken von den Kassen oder öffentlichen Stellen bezahlt werden.

Öffentliche Bitte an die Betroffenen um Entschuldigung dafür, dass seitens der zuständigen Behörden die notwendige Aufsichtspflicht in den Heimen nicht wahrgenommen wurde und dort Zustände möglich waren, die mit den Menschenrechten nicht vereinbar waren. Dass Sie mit dem Argument der Verwahrlosung willkürlich jahrelang weggeschlossen werden konnten, ohne dass sie sich etwas hatten zu Schulden kommen lassen. Erklärung zur Übernahme der daraus resultierenden Verantwortung und der Bereitschaft, daraus resultierende berechtigte Forderungen der Betroffenen zu erfüllen.

Einbeziehung aller Träger oder Rechtsnachfolger der damaligen Träger der Heime, die Betroffenen um Vergebung zu bitten für das an Ihnen begangene Unrecht. Dazu sind wesentlich auch die öffentlichen Behörden zu zählen, die Ihrer Aufsichtspflicht (Heimaufsicht) nicht nachgekommen sind.

Bereitstellung der erforderlichen Mittel, um endlich eine Wissenschaftliche Aufarbeitung der Heimerziehung der besagten Zeit in Gang zu bringen, unter Berücksichtigung der Lebens- und Leidensberichte der Betroffenen und auch deren Lebenswirklichkeit nach dem Heimaufenthalt. Dazu erscheint es Notwendig, eine Bundesstiftung auf die Beine zu stellen, welche die erforderlichen Mittel bereitstellt, und in die alle an dem Unrecht Beteiligten eingebunden werden müssen.

Finanzierung von Stipendien für Doktor-Arbeiten zum Thema.

Schaffung eines Weges, den Betroffene beschreiten können, um - entsprechend der Opfer von Gewalttaten nach dem OEG - für Misshandlung und Missbrauch eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Die derzeit bestehende Härtefall-Regelung nach dem OEG ist nur für wenige ein gangbarer Weg.
Schaffung einer Sonderregelung dahingehend, dass für alle, die zur fraglichen Zeit (vor 1975) in Heimen haben leiden müssen, noch Minderjährige waren, eine eigene Regelung gilt, welche die Betroffenen ehemaligen Heimkinder als Opfern von Menschenrechtsverletzungen anerkennt.


Einrichtung eines Fonds, aus dem die Folgenden Positionen zu finanzieren sind:
1. Den Betroffenen die ihrer aktuellen Lebenssituation angemessenen notwendigen Hilfen zukommen, wenn sie bedürftig sind, so dass für die Betroffenen ein Lastenausgleich geschaffen wird.
2. Regelung der Finanzierung berechtigter Forderungen im Zusammenhang mit nicht bezahlter, erzwungener Arbeit, für die keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden sind.
3. Entschädigung - Wiedergutmachung ...
4. Bewilligung der Rentenansprüche und -anwartschaften die aus 2. resultieren
5. Finanzierung einer Anlaufstelle mit Ausstattung und Personalkosten.

Untersuchung der Zwangsmedikamentierung in verschiedenen Heimen, Klärung, warum sogenannte „Schwererziehbare“ Waisen oder Halbwaisen, oder Kinder aus „sozialschwachem Umfeld“ in Psychiatrischen Anstalten untergebracht und ruhig gestellt wurden, statt Ihnen eine Kind gerechte Förderung zukommen zu lassen. Untersuchung des nicht von der hand zu weisenden Verdachtes, dass hier unschuldige Kinder auch zur Durchführung von Versuchsreihen missbraucht wurden.

Zeitnahe Festlegung des Termines einer Anhörung im Deutschen Bundestag, in der Betroffene Ihre Lebensberichte vortragen können und der Verein ehemaliger Heimkinder e. V. die hier formulierten Wünsche erläutern kann. Dazu begleitend die Durchführung einer Ausstellung mit Bild- und Textmaterial zu der Problematik im Deutschen Bundestag.

Für die Gegenwart:

Praxisbezogene Ausbildung der Erzieher
Unabhängige Heimaufsicht, die grundsätzlich unangemeldet regelmäßig die Heime besucht.

Regelmäßige Supervision verpflichtend für alle Erzieher in allen Einrichtungen.
Vorgeschriebene jährliche Weiterbildungsmaßnahmen an Hochschulen die von den Trägerverbänden zu finanzieren sind.
Langsames heranführen der Erzieher in ein neues Aufgabenfeld bei neuer Stelle.


Bei Berufsanfängern grundsätzliche Begleitung im ersten Jahr durch einen Erfahrenen Erzieher. Das erste Jahr sollte grundsätzlich als Weiterführende Ausbildungszeit entsprechend dem Referendariat am Gymnasium laufen, aber bei voller Bezahlung.

Vernünftige Tarife vergleichbar der Regelung bei Studienräten für einen der verantwortungsvollsten und schwierigsten Berufe in unserer Gesellschaft.


Einen Fragebogen zum Heimaufenthalt finden Sie hier




Knabenheim Westuffeln